Alexander Dupp
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-Handwerk und das Rollladen- u. Sonnenschutztechniker-Handwerk.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer ist der höchste amtliche Qualitätsnachweis für Sachverständige in Deutschland.
Sie bedeutet: Alexander Dupp wurde von einer staatlich anerkannten Institution geprüft, als besonders sachkundig befunden – und hat einen Eid auf die Unparteilichkeit seiner Gutachten abgelegt.
Das gibt Ihnen, Gerichten, Versicherungen und Behörden maximale Sicherheit.
Ob nach einem Einbruch, bei Bauschadenstreitigkeiten, undichten Fenstern oder Mängeln an Türen und Rollläden: Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger liefere ich Gutachten, die vor jedem Gericht Bestand haben.
Mein Sachgebiet umfasst sämtliche Fenster- und Türsysteme sowie Rollläden – von der Schadenanalyse über die Einbruchrekonstruktion bis zur technischen Beweissicherung.
Nicht jeder, der sich Sachverständiger nennt, ist auch offiziell geprüft. In Deutschland gibt es verschiedene Qualifikationsstufen – die öffentliche Bestellung durch die Handwerkskammer ist die anspruchsvollste:
Die Prüfung durch die Handwerkskammer
Um öffentlich bestellt zu werden, muss ein Sachverständiger nachweisen, dass er auf seinem Fachgebiet überdurchschnittlich qualifiziert ist. Die Handwerkskammer prüft Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und persönliche Eignung – streng und unabhängig.
Der Eid auf Unparteilichkeit
Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige, Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen, vollständig, wahrheitsgemäß und unparteiisch zu erstellen – unabhängig davon, wer der Auftraggeber ist.
Die Folge für Ihr Gutachten
Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen vor Gericht besonderes Ansehen. Sie sind schwerer angreifbar und werden von Richtern, Staatsanwaltschaften und Versicherungen als besonders verlässlich eingestuft.
Kurz gesagt:
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist nicht selbst ernannt – sondern amtlich anerkannt.
Öffentliche Bestellung für:
Tischler-Handwerk
Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk
Das bedeutet konkret – ich erstelle Gutachten zu:
Fenstern und Türen aller Art (Holz, Kunststoff, Aluminium, Verbundkonstruktionen)
Rollläden, Toren und Sonnenschutzsystemen
Einbruchhemmenden Bauteilen (Widerstandsklassen RC1–RC6)
Beschusshemmenden Elementen und Sonderverglasung
Montagemängeln und Konstruktionsfehlern
Bauschäden durch undichte oder fehlerhafte Fenster- und Türsysteme
Wetterschutz und bauphysikalischen Anforderungen
Kraftbetätigten Türen und Toren (Automatikanlagen)
Einbruchsrekonstruktionen und Spurenbildanalysen
Versicherungsschäden mit Bezug auf Fenster, Türen und Rollläden
Weitere Qualifikationen
International zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Zertifiziert nach DIN EN ISO 16775:2015
Tischlermeister
Bachelor Professional im Tischlerhandwerk
Konstrukteur und Prüfer für einbruch- und beschusshemmende Bauteile
Sachkundiger für kraftbetätigte Türen und Tore
Sie haben einen Einbruch erlitten, leiden unter undichten Fenstern oder haben nach dem Einbau neuer Türen Mängelstreitigkeiten mit dem Handwerksbetrieb? Als vereidigter Sachverständiger erstelle ich ein Gutachten, das als Grundlage für rechtliche Schritte oder Versicherungsleistungen anerkannt wird.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich gerichtlich bestellt und kann sowohl als Privatgutachter als auch vom Gericht beauftragter Sachverständiger auftreten. Meine Gutachten sind in Prozessen uneingeschränkt verwertbar.
Bei Verdacht auf Versicherungsbetrug, bei der Schadenseinschätzung nach Einbrüchen oder Unwetterschäden: Ich liefere technisch fundierte, gerichtsfeste Stellungnahmen zu Fenster-, Tür- und Rollladen-Schäden.
In unserem Technischen Entwicklungs- und Leistungszentrum (TELZ) können wir Einbruchsituationen exakt nachstellen und Spurenbilder analysieren. Ich arbeite seit Jahren mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen und bin ein verlässlicher Partner bei der Frage: echter Einbruch oder Täuschungsversuch?
Bei Bauschadenstreitigkeiten, Abnahmen oder der Planung sicherheitsrelevanter Bauteile biete ich technische Expertise und unabhängige Bewertung – von der Beweissicherung bis zur bautechnischen Stellungnahme.
In gerichtlichen Verfahren kommt es auf die Qualität und Verlässlichkeit eines Gutachtens an. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-Handwerk und das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk bin ich auf sämtliche Schnittstellen eines Gebäudes spezialisiert, die in Straf- und Zivilverfahren eine Rolle spielen.
Mein Eid auf Unparteilichkeit und meine Bestellung durch die Handwerkskammer sind Ihre Garantie: Ich arbeite ausschließlich auf Grundlage technischer Fakten – unabhängig davon, wer mich beauftragt hat.
Was mich als Partner für Justiz und Behörden auszeichnet:
Mit der Zertifizierung nach DIN EN ISO 16775:2015 hat der Sachverständige national, europäisch und international anerkannte Zertifizierungen für das hohe Niveau und die Aktualität seines Sachverständigenbüros erlangt. 
Die Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an Sachverständigenleistungen fest, die von Einzelpersonen und/oder Sachverständigenverbänden für ihre Kunden zu erbringen sind.
Es zeigt seine ordnungsgemäße Arbeit auf hohem Niveau und zeigte, dass er regelmäßige Kontrollen und Arbeitstests aktiv absolvierte.
Sowohl die Fachöffentlichkeit als auch Verbraucher werden in Zukunft folgende Bezeichnung berücksichtigen: (ESP = Professional Service Provider). Damit verfügt das bereits europaweit tätige Kollegen- und Expertenteam um Alexander Dupp über einen anspruchsvollen Kompetenznachweis, ein wegweisendes verlässliches Indiz für hohes Qualitätsmanagement, Aktualität und Unabhängigkeit.
Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien, um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.
Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.
Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Im Jahr 2003 wurde sie als europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf auch als deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) festgeschrieben. Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner Kompetenz.
Konstante Weiterentwicklung und Überprüfung
Nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen in der Regel Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.