Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-Handwerk und Rollladen- u. Sonnenschutztechniker-Handwerk
Int. Zertifiziert und zugelassen nach DIN EN ISO/ IEC 17024
Wir sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Sicherheit Ihres Gebäudes zur Seite – auch international.
Sie möchten Ihr Zuhause vor Witterungseinflüssen sowie unliebsamen Gästen schützen? Wir beraten Sie zu individuellen Bau-Konstruktionen für besondere Anforderungen wie Wetter, Bausubstanzen u.a. sowie einbruchhemmenden Fenstern und Türen.
Sie möchten Ihre Geschäftsräume absichern? Wir ermitteln Ihre Risiken und Schwachstellen.
Sie benötigen ein Gutachten nach einem Einbruch oder einem Unfall, wie einem Wasserschaden durch undichte Fenster? Wir kümmern uns.
Sie profitieren von jahrelanger, handwerklicher Expertise gepaart mit einem soliden Sicherheitsbewusstsein. In unserem angeschlossenen Technischen Entwicklungs- und Leistungszentrum prüfen wir Fenster, Türen, Tore und Rollläden auf ihre Sicherheit.
Gutachten
Privatgutachten
Gerichtsgutachten
Schiedsgutachten
Selbständiges Beweissicherungsverfahren
Versicherungsgutachten
Schadenbeurteilung / Stellungnahmen
Tat- und Schadenhergangsbeurteilung
Beweissicherung
Die Erstellung von Gutachten ist ein besonders sensibles Thema. Zwei streiten sich und nur einer kann im Recht sein. Wir liefern Fakten für Entscheidungsträger.
All unsere Sachverständigen sind Experten, wenn es um Gerichtsgutachten geht. Vor Ort analysieren wir die Situation, zügig und professionell.
Wenn nötig, stellen wir Situationen nach, um Vorgänge so realitätsnah wie möglich nachvollziehen zu können. Gerade den Schnittstellen eines Gebäudes widmen wir bei Bauschäden oder in Einbruchsfällen unsere Aufmerksamkeit: Fenster, Türen und Tore, sind Wege, die Einbrecher nehmen.
Wir prüfen und begutachten alle Fenster- und Türsysteme sowie Rollläden auf Mängel und Schäden. Ob Montagefehler, Konstruktionsfehler oder sonstige Schäden.
Wir agieren und bewerten unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie CE-Kennzeichnung, DIN-Normen und anderen Richtlinien sowie der allgemeinen Vorschriften im Fenster- und Türenbau, die dabei eine zentrale Rolle spielen.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, entspricht das Bauteil nicht der eigentlichen Sicherheitsklasse oder deklarierten Leistungseigenschaft.
Wir analysieren unter verschiedenen Aspekten,
nicht unter einzelnen Fragmenten.
Als Expertenteam haben wir einen unschätzbaren Vorteil darin, jeden Fall mit einem professionellen Auge aus verschiedenen Blickwinkeln zu untersuchen und zu behandeln.
Wir gehen in die Tiefe,
konzentrieren uns aber immer auf das große Ganze.
So bleibt uns nichts verborgen. Dies führt schließlich zu einem realistischen Gutachten.
Bei der Beauftragung, die nicht durch ein Gericht erfolgen, handelt es sich immer um ein Privatgutachten.
„Im Prozess vorgelegte Privatgutachten sind substantiierter Parteivortrag, der bei der Bewertung anderer, insbesondere gerichtlicher Gutachten nicht übergangen werden darf. Der Richter ist vielmehr verpflichtet, sich mit ihnen sorgfältig zu befassen.“
BGH, Urteil vom 17.10.2001 – IV. ZR. 205/00
Bei Gerichtsgutachten agieren wir als vom Gericht beauftragte Sachverständige als Erfüllungsgehilfen des Gerichtes.
Gerichtsgutachten sind in einem Prozess uneingeschränkt verwertbare Gutachten, die nicht von der Gegenpartei wegen Befangenheit angefochten werden können.
Als Gerichtsgutachter beantworten wir durch das Gericht an uns gestellte Fachfragen, welche in einem sogenannten Beweisbeschluss formuliert werden und Bestandteil der Prozessakte sind. Unsere Untersuchungen und Angaben dienen dem Richter dazu, umfassende Informationen über komplexe technische Sachverhalte zu erlangen.
Im Rahmen von Schiedsgutachten ermöglichen wir, Konflikte außergerichtlich zu lösen.
Streitparteien nutzen Schiedsgutachter (z. B. bei Bauschäden oder Streitigkeiten im Kontext der Bauausführung), um kostspielige und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die beteiligten Parteien erklären sich damit einverstanden, sich professionellen Bewertungen durch unabhängige Experten wie uns anzuschließen.
Beispielsweise können mithilfe von Schiedsgutachten Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen über technische Fragen und/oder Meinungsverschiedenheiten schnell und kostengünstig beigelegt werden.
Das selbstständige Beweisverfahren von Baumängeln ist ein gerichtliches Verfahren, das in den §§ 485 ZPO ff. geregelt ist.
Es geht um die Feststellung von Baumängeln vor, während oder nach der Bauabnahme (VOB). Voraussetzungen für das selbstständige Beweisverfahren sind unter anderem der drohende Verlust von Beweismitteln, eine gerichtliche Feststellung, die Vermeidung eines Rechtsstreits (Vergleich) oder die Hemmung von Verjährungsfristen.
Das selbstständige Beweissicherungsverfahren ist immer dann anwendbar, wenn zeitaufwendige Untersuchungen den Entscheidungsprozess gefährden würden.
In Versicherungsgutachten beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung.
Versicherungsgutachten werden sowohl von den Versicherungsunternehmen als auch von Versicherungsnehmern beauftragt.
Schwerpunkte unserer Gutachtenerstellung: Begutachtung und Plausibilitätsprüfung von Einbruchs-, Sach- und Haftpflichtschäden, Schadensfeststellung, Schadensbewertung, Schadensdokumentation, Schadenhergangsanalysen, Zeit- und Restwertermittlung.
Bauschäden treten häufig während der Bauphase auf. Hier können wir durch Beweissicherungsverfahren die aktuelle Situation gutachterlich dokumentieren.
Auch bei nachträglich geänderten Verhältnissen erhalten Sie gerichtsverwertbare Beweise für bestehende Mängel. Als zertifizierte Sachverständige dokumentieren wir Mängel oder Bauschäden aus rein technischer Sicht in Form von Ursachenklärungen und Verantwortlichkeitsklärungen. Dies kann als Grundlage für rechtliche Schritte dienen oder um geeignete Korrekturmaßnahmen zu finden. Eine fundierte Schadensanalyse bildet die Grundlage für die spätere Schadenbeseitigung. Bei Verdacht auf Baumängel ist es besonders wichtig, frühzeitig ein Gutachten zu erstellen, da die Ursachenforschung in einer späteren Bauphase meist aufwendiger ist.
Viel mehr als nur Löcher in der Wand.
Sie sind vielmehr komplexe Welten, denen bei uns eine besondere Beachtung zuteil wird.
Sicherheit für das Leben.
Sicherheit für Sie.
Für eine ganzheitliche Betrachtung der individuellen Gegebenheiten.
Für unabhängige und neutrale Gutachten!
Unser Angebot für Justiz, Ermittlungsbehörden & Staatsanwaltschaften.
Komplettservice auch gewerkübergreifend.
Zusammenarbeit mit erfahrenem Team und hochkompetenten Partnern.
Fenster, Türen und Rollläden – als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tischler-Handwerk und das Rollladen- u. Sonnenschutztechniker-Handwerk bin ich auf diese hochsensiblen Gebäudeschnittstellen bestens vorbereitet.
Ich bewerte und prüfe alle Tür- und Fenstersysteme sowie Rollläden auf mögliche Mängel und Schäden: ob Montage- oder Konstruktionsfehler oder Schäden jeglicher Art. Dabei spielt die Einhaltung von Gesetzen und allgemeinen Vorschriften im Fenster- und Türenbau stets eine zentrale Rolle. Es ist eine Wissenschaft für sich: In jeder Hinsicht habe ich analytische Perspektiven – ich betrachte das Ganze, nicht nur die Symptome.
Mit meinem Expertenteam können wir Einzelfälle mit professionellem Blick aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und bearbeiten. Oft steckt der Teufel im Detail. Wir gehen in die Tiefe, konzentrieren uns aber immer auf das große Ganze.
Gerade wenn es um forensische Angelegenheiten geht, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse, denn jeder in unserem Kollegenteam ist ein absolut kompetenter Ansprechpartner für die Gerichtsberichterstattung.
Alle Sachverständige unseres Teams können Vor-Ort-Termine vereinbaren und Gutachten erstellen: schnell und professionell, wie es das Dupp-Team erwartet.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tischler-Handwerk und das Rollladen- u. Sonnenschutztechniker-Handwerk arbeite ich seit vielen Jahren mit Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften zusammen. Wer seinen Gegner durchschauen will, muss in dessen Schuhe schlüpfen. Eine alte Weisheit.
Im übertragenen Sinne schlüpfe ich mit meinem Team für Sie in die Handschuhe des Täters. Unter Zuhilfenahme neuester Technik und einer absolut verlässlichen Expertise können wir das Vorgehen präzise reproduzieren und analysieren. Um den Tathergang nachstellen zu können und verlässliche Spurenbilder zu erstellen, sind detaillierte Fachkenntnisse der entsprechenden Konstruktion von Fenstern und Türen unerlässlich.
Daher untersuchen wir anschaulich und im praktischen Verfahren, wie und mit welchen Mitteln die Täter vermutlich vorgegangen sind. Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft haben bereits mehrfach auf unsere spezielle Rekonstruktionstechnik zurückgegriffen.
Ich bin Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Frage geht, ob ein Einbruchsdelikt oder Versicherungsbetrug vorliegt. Durch langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen helfe ich Ihnen so, den Tätern auf die Schliche zu kommen.
Mit meinem eingespielten Team ausgebildeter Fachleute, unsere langjährige Erfahrung, unser Know-how und nicht zuletzt unsere hocheffiziente Qualitätssicherung sind Garanten für eine schnelle und präzise Bearbeitungszeit und somit für eine schnelle Erstellung eines Gutachtens. Auch zu führenden Laboratorien pflegen wir stetigen Kontakt und unsere Zertifizierungen sprechen für sich.
Sie möchten mehr über unser Angebot für Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften erfahren? Sprechen Sie mich an!
Spezialisiert auf Fenster, Türen, Gebäudesicherheit & Einbruchhemmung
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-Handwerk und Rollladen- u. Sonnenschutztechniker-Handwerk
Int. Zertifiziert und zugelassen nach DIN EN ISO/ IEC 17024
Tischlermeister
Bachelor Professional im Tischlerhandwerk
Konstrukteur und Prüfer für einbruch- und beschusshemmende Bauteile
Sachkundiger für kraftbetätigte Türen und Tore
Mit der Zertifizierung nach DIN EN ISO 16775:2015 hat der Sachverständige national, europäisch und international anerkannte Zertifizierungen für das hohe Niveau und die Aktualität seines Sachverständigenbüros erlangt.
Die Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an Sachverständigenleistungen fest, die von Einzelpersonen und/oder Sachverständigenverbänden für ihre Kunden zu erbringen sind.
Es zeigt seine ordnungsgemäße Arbeit auf hohem Niveau und zeigte, dass er regelmäßige Kontrollen und Arbeitstests aktiv absolvierte.
Sowohl die Fachöffentlichkeit als auch Verbraucher werden in Zukunft folgende Bezeichnung berücksichtigen: (ESP = Professional Service Provider). Damit verfügt das bereits europaweit tätige Kollegen- und Expertenteam um Alexander Dupp über einen anspruchsvollen Kompetenznachweis, ein wegweisendes verlässliches Indiz für hohes Qualitätsmanagement, Aktualität und Unabhängigkeit.
Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien, um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.
Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.
Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Im Jahr 2003 wurde sie als europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf auch als deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) festgeschrieben. Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner Kompetenz.
Konstante Weiterentwicklung und Überprüfung
Nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen in der Regel Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.
Weil wir lieben was wir tun, können wir den hohen Qualitätsstandard, für den wir bekannt sind, dauerhaft halten.
Die genaue und akribische Arbeitsweise haben wir zur unserer Gewohnheit gemacht. So schaffen wir es auf Details zu achten und stets Spitzenqualität unserer Gutachten zu gewährleisten. Das ist unser Antrieb und unsere Motivation.