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Ihr öffentlich bestellter Experte für Fenster, Türen & Gebäudesicherheit


 

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer ist der höchste amtliche Qualitätsnachweis für Sachverständige in Deutschland.

Sie bedeutet: Alexander Dupp wurde von einer staatlich anerkannten Institution geprüft, als besonders sachkundig befunden – und hat einen Eid auf die Unparteilichkeit seiner Gutachten abgelegt.

Das gibt Ihnen, Gerichten, Versicherungen und Behörden maximale Sicherheit.

Ob nach einem Einbruch, bei Bauschadenstreitigkeiten, undichten Fenstern oder Mängeln an Türen und Rollläden: Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger liefere ich Gutachten, die vor jedem Gericht Bestand haben.

Mein Sachgebiet umfasst sämtliche Fenster- und Türsysteme sowie Rollläden – von der Schadenanalyse über die Einbruchrekonstruktion bis zur technischen Beweissicherung.

Was bedeutet öffentlich bestellt und vereidigt?

 

Nicht jeder, der sich Sachverständiger nennt, ist auch offiziell geprüft. In Deutschland gibt es verschiedene Qualifikationsstufen – die öffentliche Bestellung durch die Handwerkskammer ist die anspruchsvollste:

Die Prüfung durch die Handwerkskammer

Um öffentlich bestellt zu werden, muss ein Sachverständiger nachweisen, dass er auf seinem Fachgebiet überdurchschnittlich qualifiziert ist. Die Handwerkskammer prüft Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und persönliche Eignung – streng und unabhängig.

Der Eid auf Unparteilichkeit

Mit der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige, Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen, vollständig, wahrheitsgemäß und unparteiisch zu erstellen – unabhängig davon, wer der Auftraggeber ist.

 

Die Folge für Ihr Gutachten

Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen vor Gericht besonderes Ansehen. Sie sind schwerer angreifbar und werden von Richtern, Staatsanwaltschaften und Versicherungen als besonders verlässlich eingestuft.

Kurz gesagt:

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist nicht selbst ernannt – sondern amtlich anerkannt.

 

 

 

 

 

Meine Sachgebiete – wofür ich bestellt bin

Öffentliche Bestellung für:

  • Tischler-Handwerk

  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk

Das bedeutet konkret – ich erstelle Gutachten zu:

  • Fenstern und Türen aller Art (Holz, Kunststoff, Aluminium, Verbundkonstruktionen)

  • Rollläden, Toren und Sonnenschutzsystemen

  • Einbruchhemmenden Bauteilen (Widerstandsklassen RC1–RC6)

  • Beschusshemmenden Elementen und Sonderverglasung

  • Montagemängeln und Konstruktionsfehlern

  • Bauschäden durch undichte oder fehlerhafte Fenster- und Türsysteme

  • Wetterschutz und bauphysikalischen Anforderungen

  • Kraftbetätigten Türen und Toren (Automatikanlagen)

  • Einbruchsrekonstruktionen und Spurenbildanalysen

  • Versicherungsschäden mit Bezug auf Fenster, Türen und Rollläden

Weitere Qualifikationen

  • International zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

  • Zertifiziert nach DIN EN ISO 16775:2015

  • Tischlermeister

  • Bachelor Professional im Tischlerhandwerk 

  • Konstrukteur und Prüfer für einbruch- und beschusshemmende Bauteile

  • Sachkundiger für kraftbetätigte Türen und Tore

 

 

 

Für wen bin ich der richtige Ansprechpartner?

Für Privatpersonen

Sie haben einen Einbruch erlitten, leiden unter undichten Fenstern oder haben nach dem Einbau neuer Türen Mängelstreitigkeiten mit dem Handwerksbetrieb? Als vereidigter Sachverständiger erstelle ich ein Gutachten, das als Grundlage für rechtliche Schritte oder Versicherungsleistungen anerkannt wird.

Für Anwälte und Gerichte

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich gerichtlich bestellt und kann sowohl als Privatgutachter als auch vom Gericht beauftragter Sachverständiger auftreten. Meine Gutachten sind in Prozessen uneingeschränkt verwertbar.

Für Versicherungen

Bei Verdacht auf Versicherungsbetrug, bei der Schadenseinschätzung nach Einbrüchen oder Unwetterschäden: Ich liefere technisch fundierte, gerichtsfeste Stellungnahmen zu Fenster-, Tür- und Rollladen-Schäden.

Für Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften

In unserem Technischen Entwicklungs- und Leistungszentrum (TELZ) können wir Einbruchsituationen exakt nachstellen und Spurenbilder analysieren. Ich arbeite seit Jahren mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen und bin ein verlässlicher Partner bei der Frage: echter Einbruch oder Täuschungsversuch?

Für Bauherren und Architekten

Bei Bauschadenstreitigkeiten, Abnahmen oder der Planung sicherheitsrelevanter Bauteile biete ich technische Expertise und unabhängige Bewertung – von der Beweissicherung bis zur bautechnischen Stellungnahme.

 

 

Warum öffentlich bestellte Sachverständige für Justiz und Behörden besonders wichtig sind

 

In gerichtlichen Verfahren kommt es auf die Qualität und Verlässlichkeit eines Gutachtens an. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-Handwerk und das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk bin ich auf sämtliche Schnittstellen eines Gebäudes spezialisiert, die in Straf- und Zivilverfahren eine Rolle spielen.

Mein Eid auf Unparteilichkeit und meine Bestellung durch die Handwerkskammer sind Ihre Garantie: Ich arbeite ausschließlich auf Grundlage technischer Fakten – unabhängig davon, wer mich beauftragt hat.

 

Was mich als Partner für Justiz und Behörden auszeichnet:

  • Öffentliche Bestellung durch die Handwerkskammer – der höchste Qualitätsnachweis
  • Vereidigung auf vollständige, wahrheitsgemäße und unparteiische Begutachtung
  • Langjährige Erfahrung in Gerichtsverfahren und forensischer Analyse
  • Einbruchsrekonstruktion im eigenen Technischen Entwicklungs- und Leistungszentrum (TELZ)
  • Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden
  • Schnelle Verfügbarkeit und professionelle Dokumentation

 

 

 

 

 

 

Mein Qualitätszeichen.
Ihr Vorteil.

 

 

 

 


Meine Zertifikate.
Ihre Sicherheit.

DIN EN ISO 16775:2015

DIN EN ISO 16775:2015

Mit der Zertifizierung nach DIN EN ISO 16775:2015 hat der Sachverständige national, europäisch und international anerkannte Zertifizierungen für das hohe Niveau und die Aktualität seines Sachverständigenbüros erlangt.

Die Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an Sachverständigenleistungen fest, die von Einzelpersonen und/oder Sachverständigenverbänden für ihre Kunden zu erbringen sind.

Es zeigt seine ordnungsgemäße Arbeit auf hohem Niveau und zeigte, dass er regelmäßige Kontrollen und Arbeitstests aktiv absolvierte.

Sowohl die Fachöffentlichkeit als auch Verbraucher werden in Zukunft folgende Bezeichnung berücksichtigen: (ESP = Professional Service Provider). Damit verfügt das bereits europaweit tätige Kollegen- und Expertenteam um Alexander Dupp über einen anspruchsvollen Kompetenznachweis, ein wegweisendes verlässliches Indiz für hohes Qualitätsmanagement, Aktualität und Unabhängigkeit.

DIN EN ISO/IEC 17024

DIN EN ISO/IEC 17024

Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien, um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.

Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.

Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Im Jahr 2003 wurde sie als europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf auch als deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) festgeschrieben. Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner Kompetenz.

 

DIN EN ISO/IEC 17024

DIN EN ISO/IEC 17024

Konstante Weiterentwicklung und Überprüfung

Nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen in der Regel Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.

 

 

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